SecurDent


Eine Welt ohne Regeln bedeutet Chaos.

agb

Daher hat auch SecurDent einige 
ordnende Regeln zur eigenen und 
zu Ihrer Sicherheit aufgestellt. 



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen zur Übernahme eines Beistandsmandats

1.    Das Beistandsmandat muss unmittelbar nach Eingang einer Prüfankündigung bei der                        SecurDent GmbH angezeigt werden. 

2.    Die Prüfanordnung, sowie falls erforderlich eine individuelle Leistungsstatistik muss spätestens        5 Werktage nach Eingang der Beistandsmandatsübernahme seitens SecurDent an die in                diesem Schriftsatz als Konsilarzt bezeichnete Person gesendet werden (Datum des                        Poststempels).

3.    Erst nach vier in vollem Umfang geleisteten Monatsbeiträgen entsteht seitens des Kunden ein        Anspruch auf Mandatsübertragung. Im Falle der jährlichen Zahlung der Dienstleistungs-                rechnung besteht der Anspruch auf Mandatsübertragung nur für Prüfanträge, die nach                    Vertragsabschluss dem Kunden zugegangen sind.

4.    Der Beistand bei Hygiene- und QM-Überprüfungen ist nicht im Leistungsumfang von SecurDent        enthalten.

5.     Die Inanspruchnahme der Dienstleistung von SecurDent gilt jeweils nur für einen                             abrechnenden Behandler pro Praxis.

6.     Die Übernahme eines Mandats garantiert nicht die Abwehr aller Regressforderungen.

7.     Werden mehr als die im Rahmen eines Dienstleistungspakets maximale Anzahl der                         Beistandsmandate innerhalb von 12 Monaten benötigt, erhebt SecurDent pro Zusatzmandat             ein einmaliges Agio von 400,00€ zzgl. MwSt.

8.     Werden in der Prüfanordnung gesetzte Fristen durch Verschulden des Kunden überschritten,             verursacht dies erheblichen Mehraufwand für die Konsilärzte, der mit einem Agio von 250,00€         zzgl. MwSt. dem Kunden bei Übernahme des Besiatndsmandats in Rechnung gestellt wird.

9.    Sollte die Regresssumme einen Maximalwert von 20.000,00€ im Rahmen des Basispakets,            bzw. von 50.000,00€ im Rahmen des Komfortpakets um mehr als 10% überschreiten,                    erhebt SecurDent ein einmaliges Agio von 5% des Gesamtüberschreitungsbetrags.

10.   Das Beistandsmandat beinhaltet nicht die persönliche Vertretung des Kunden vor dem                     Prüfungsausschuss, sowie der Vertretung vor Gericht. Siehe Zusatzleistungen.

11.   Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet nicht die Bearbeitung von Einzelfallprüfungen, da diese enorm         zeitintensiv sind. Einzelfallprüfungen werden von unseren Konsilzahnärzten gegen eine                 Pauschale von 30€ pro zu bearbeitendem Fall abgerechnet.

12.    Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet nicht die Bearbeitung von Disziplinarverfahren, da diese sehr         zeitintensiv sind. Der Beistand bei Disziplinarverfahren wird von unseren Konsilzahnärzten             gegen eine Pauschale von 500€ (zzgl. MwSt.) abgerechnet. Nichtmitgliedern bieten wir diesen         Service gegen eine Pauschale von 790€ (zzgl. MwSt.) an.

13.   SecurDent behält sich das Recht vor, Beistandsmandate in folgenden Fällen abzulehnen bzw.         niederzulegen :

        a)    sofern der oder die ein Beistandsmandat Beantragende aufgrund seiner Behandlungs-                    und Geschäftspraxis vorsätzlich unrichtige Abrechnungen erstellt.
        b)    sofern der oder die ein Beistandsmandat Beantragende die ihm oder ihr obliegende                        Dokumentationspflicht von Behandlunsgleistungen verletzt.


Weitere Geschäftsbedingungen

14.     Eine Kündigung der Dienstleistung von SecurDent ist in Schriftform jederzeit mit einer Frist               von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert           sich die Dienstleistung automatisch.

15.      Es erfolgt grundsätzlich eine jährliche Rechnungsstellung im Voraus, auch wenn eine                        monatliche Zahlungsweise seitens des Kunden gewünscht wurde.

16.       Eine Haftung der SecurDent GmbH auf Schadensersatz oder  Ersatz vergeblicher                            Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und                    grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von so wesentlichen Pflichten, dass die Erreichung            des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalspflicht), bei der Verletzung von Leben, Körper                und Gesundheit.

17.       Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens.
           Für Kaufleute oder öffentlich-rechtliche juristische Personen ist der Gerichtsstand das für                den Geschäftssitz des Unternehmens zuständige Amts- oder Landgericht.
           Es liegt ausschließlich deutsches Recht zu Grunde.

Salvatorische Klausel:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: 17.4.2012

SecurDent GmbH

Paul-Gerhardt-Str. 25
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: service@securdent.de