SecurDent


Der Prüfantrag auf vertragsgerechte
Erbringung von BEMA-Leistungen.

pa Es werden immer häufiger Prüfanträge durch die Kostenerstatter (Krankenkassen) gestellt, dies ist vom Gesetz (SGB V) so vorgesehen. Ein Prüfantrag ist also nicht etwa besonders böser Wille der Krankenkassen, sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahme. Dies muss naturgemäß starke Beachtung in der Praaxis finden, weil hier rasch große Beträge zur Rückzahlung anstehen können.

Um in so einem Fall erfolgreich Regresse abwehren zu können, sollte man wissen, wie geprüft wird, welche Folgen eine Prüfung hat und was zu beachten ist, um einen Schaden für die Praxis möglichst klein zu halten.

Wer stets den Verträgen gemäß behandelt, braucht keinerlei Befürchtungen zu haben. Nur, dies zeigt die Erfahrung, es scheint in den Praxen zu wenig bekannt, wie die Bestimmungen aussehen bzw. es wird regelmäßig dagegen verstoßen, was schlimme Folgen hat: Finden die Prüfer einen Verstoß, so wird die gesamte Behandlung als nicht vertragsgemäß angesehen und die vereinnahmten Honorare werden in voller Höhe zur Rückzahlung fällig.

Bevor also ein solcher Prüfantrag gestellt wird:

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